Allgemeine Geschäftsbedingungen Beherbergung
Landgasthof Sonne – Familie Delle, Gundelfingen
I – Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung eines Gastes.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
II – Vertragsabschluss
Der Vertag kommt durch die schriftliche Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande.
Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
III – Leistungen, Preis, Zahlung
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
Schäden, die durch den Gast an Hotel bzw. Mobiliar verursacht wurden, werden dem Gast in voller Höhe in Rechnung gestellt.
IV – Rücktritt des Kunden, Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis 3 Tage vor Anreise vom Vertrag zurücktreten ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern (hierbei kommt es nicht auf den Grund der Verhinderung an) hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer anzurechnen. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpension und 60 % für Vollpension zu zahlen.
Das Hotel ist nicht verpflichtet, zwingend nach weiterer Vermietung zu suchen.
V- Rücktritt des Hotels
Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende oder nicht vorhersehbare Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Ebenso kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten wenn das Hotel den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
VI – Zimmerbereitstellung, -Übergabe und – Rückgabe
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 80 % des Logispreises in Rechnung stellen.
VII – Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Dillingen a. d. Donau